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Die neuen Corona-Sport-Regeln ab 15.9.

Die neuen Corona-Sport-Regeln ab 15.9.

Bitte beachten: Dies ist nicht mehr der aktuellste Beitrag zum Thema und nur noch aus Archivgründen online.
Die neuen Regeln sind die selben, wie zuvor, also seit Anfang Juli. Denn die in der nun vorliegenden neuen Regierungs-Verordnung den Sport (§7 Sportstätten), Trainings- und Wettkampf-Veranstaltungen (§12 Zusammenkünfte) und insbesondere solche im Spitzensport (§14)  betreffenden Passagen bleiben unverändert. Es sind allerdings die (wenigen) allgemeinen Neuerungen zu berücksichtigen.

Die Neuerungen kurzgefasst:

  • Antigentests gelten jetzt generell nur noch 24 Stunden lang (mit Attest waren es bislang 48).
  • Die Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt allerdings 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden).
  • Überall, wo Maskenpflicht gilt, benötigt man jetzt statt des MNS wieder eine FFP2.
  • Für nicht sportausübende Personen bei Veranstaltungen gilt jetzt bereits ab 25 Teilnehmern (statt bislang 100) eine 3G-Kontrollpflicht (für Sportausübende besteht diese Kontrollpflicht weiterhin immer, da ja keine Maskenpflicht).
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung.

Wichtig:

  • Regionale Verschärfungen (z.B. bei der Maskenpflicht oder der Testgültigkeit sind zulässig). Bitte konkret darum kümmern...

Zusammenfassung der ab 15. September gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • Sport ist überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.

  • Es muss in Sportstätten keine Maske getragen werden, wenn man diese zum Zweck der Sportausübung betritt (falls man sie nicht zum Zweck der Sportausübung betritt, benötigt man eine FFP2-Maske).

  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Nachweis“) durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor weiter nötig (ab 15 min. Aufenthaltsdauer), outdoor nicht.

  • Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen 3G-Nachweis. Wichtig: Hier gibt es regionale Verschärfungen - z.B. besteht in Wien Testpflicht ab 6 (!) Jahren. Bitte daher erkundigen, was diesbezüglich an welchen Standort einzuhalten ist.

  • Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) ab 100 Personen muss man der Bezirksverwaltungsbehörde melden ("anzeigen"). Ab 500 Personen sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig.

  • Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen und für Veranstaltungen ("Zusammenkünfte") ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben unverändert aufrecht.

    Anm.: In vielen Fällen ist der Spitzensport-Status jetzt keine Erleichterung mehr. Doch z.B. bei der Test- und Nachweispflicht gibt es Unterschiede zum Normalsport, die man (als vom BMKÖS persönlich freigegebene*r Spitzensportler*in) eventuell ausnützen möchte/kann (bitte ggf. die behördliche Verordnung dazu exakt studieren).
    Ebenfalls bei der Organisation mitzubedenken: Eine einzige im Training anwesende Person ohne Spitzensport-Freigabe ändert bereits alle Zusammenkunft-Bestimmungen auf jene des Normalsports ab, da es ja ggf. um Zusammenkünfte "ausschließlich" von Spitzensportler*innen geht. ABER: Man kann in einer Sportstätte mehrere Veranstaltungen parallel durchführen.

  • Trainings-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.

(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
14. September 2021)


14/09/21

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