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Die Details der neuen PRAE im Sport

Die Details der neuen PRAE im Sport

Die Obergrenzen der "Pauschalen Reise-Aufwands-Entschädigung" sind ab Jahresbeginn 2023 höher: Insgesamt (statt bisher 540,-) nun 720,- Euro pro Monat, dabei pro Einsatztag (statt bisher 60,-) nun 120,- Euro. Diese Beträge sind bei ehrenamtlicher/nebenberuflicher Tätigkeit steuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss allerdings ab nun eine jährliche Meldung an das Finanzamt erfolgen.

Die Möglichkeit der PRAE gibt es nur im Sport, hier schon seit 2009, doch erhöht wurden die Obergrenzen seit der PRAE-Einführung noch nie. Nun wurde diese Forderungs des Sports vom Finanzministerium erfüllt - zweifelsfrei eine wichtige und positive Entscheidung.

Doch manche Steuerberater*innen und Expert*innen sprechen bereits von einem "Pyrrhussieg" für die auszahlenden Vereine und Verbände. Denn der Verwaltungs-Mehraufwand wird durch die neue Meldepflicht an das Finanzamt (Sammelmeldung nach Jahresende, also erstmals 2024) deutlich erhöht.

Es sei die Gelegenheit genützt, um außerdem auf ein häufiges Missverständnis hinzuweisen. Denn immer wieder hört man im Sport, dass Trainer*innen "mit der PRAE bezahlt" werden. Die PRAE ist allerdings KEINE Bezahlung professioneller Tätigkeit, sondern genau das, was ihr Name aussagt: eine Entschädigung für Reiseaufwand.

Die PRAE dient als Hilfestellung im gemeinnützigen Vereinssport zur Abdeckung von Aufwandsentschädigungen für Sportler*innen, Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen (§3 Abs1 Z16c EstG) im Zusammenhang mit der An- und Abreise zu Trainings- oder Wettkampfstätten.

Außerdem darf die PRAE nicht die Haupteinnahmequelle der betreffenden Person sein, sonst fällt die Steuer- und Abgabenfreiheit weg. Das wird jetzt durch die verpflichtende Finanzamtmeldung behördenseitig noch leichter überprüfbar.


    06/01/23

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