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Ab jetzt: Trainer-Lizenz-Möglichkeit für "alte Hasen" ohne Ausbildung, aber mit langjähriger Praxis!

Ab jetzt: Trainer-Lizenz-Möglichkeit für

Vor mehr als zwei Jahren, im September 2021, wurde das Trainer*innen-Lizenzierungs-Reglement von Turnsport Austria eingeführt. Nun wird eine reguläre Lizenzierung auch für jene ermöglicht, die schon lange (mindestens 20 Jahre) "im Geschäft" sind, den Turnsport gut unterrichten/anleiten können, aber nie eine formale Ausbildung abgeschlossen haben.

Mehr als tausend Personen haben bislang einen Lizenz-Antrag gestellt und dürfen somit bei den Wettkämpfen von Turnsport-Austria und den Turnsport-Landesverbänden als Trainer*in tätig sein.

Doch wer (noch) keine abgeschlossene Ausbildung (zumindest C-Trainer/Übungsleiter*in) vorweisen kann, erhält nur eine "vorläufige Lizenz", die nach zwei Jahren abläuft und nicht verlängert werden kann. Denn in der Zwischenzeit - so das Konzept - soll die C-Trainer/Übungsleiter*in-Ausbildung absolviert werden, womit man die reguläre Lizenz beantragen kann.

Für die kleine Gruppe jener "alten Trainer-Häsinnen und Hasen", die schon sehr lange tätig sind, es aufgrund ihrer Praxis gut können, aber nie eine formale und anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben, wird nun eine Ausnahme ermöglicht. Denn diese Fachkräfte will man nicht in einen Ausbildungskurs zwingen, dessen Inhalt sie eigentlich "im kleinen Finger haben".

Das funktioniert ab jetzt so: Der Verein kann mit dem entsprechenden Formular bestätigen, dass die Person schon seit mindestens 20 Jahren als Übungsleiter/Trainer*in tätig ist - und entweder eine C- oder eine B-Lizenzierungs-Möglichkeit beantragen.

Jemand mit höherer Lizenzstufe muss außerdem am Formular bestätigen, dass sie/er die die beantragte Person kennt und sie die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Dann kann "ganz normal" ein Trainer-Lizenz-Antrag gestellt werden, wobei statt des Ausbildungszeugnisses das vollständige Formular online auf https://mein.turnsport.at hochzuladen ist. Dazu kommen die weiteren für eine Lizenzierung notwendigen Dateien (beide Strafregister-Bescheinigungen, unterschriebener Ethik-Kodex und Personaldokument).

Für die alle zwei jahre notwendige Lizenz-Verlängerung gelten dann die selben Bedingungen lt. Reglement, wie für alle anderen lizentierten Trainer*innen.

Antrags-Formular für die Lizenzierungs-Möglichkeit ohne anerkannte Ausbildung


13/02/24

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